Der BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung – allein in Bad Aibling

VinLaden

Kıdemli Üye
13 Eki 2015
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3
Oxymoron
[COLOR="WhiteDer BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte in einem geheimen Bericht fest, den wir veröffentlichen. Sie kritisiert schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz.

[CENTER][IMG]https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2016/09/badaibling-dunkel-730x355.jpg[/IMG]
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Als Edward Snowden vor drei Jahren enthüllte, dass Geheimdienste die digitale Welt nahezu vollständig überwachen, war die Reaktion der Bundesregierung, die Affäre für beendet zu erklären. Nur eine kleine Behörde leistete Widerstand: Der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schickte seine Mitarbeiter zu einem Kontrollbesuch in die BND-Abhörstation Bad Aibling. Der BND befürchtete dadurch eine „sehr kritische Öffentlichkeit“. Aus dem Besuch entstand ein viele Seiten dicker „Sachstandsbericht“. Doch der ist „streng geheim“ gestempelt und damit nur wenigen Menschen zugänglich.

Zusätzlich ließ die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eine rechtliche Bewertung dieser Erkenntnisse anfertigen und schickte sie an Geheimdienst-Staatssekretär Fritsche und Ex-BND-Präsident Schindler. Aber dieses Schreiben ist noch immer „geheim“ gestempelt, und wird uns daher per Informationsfreiheitsgesetz verweigert. Kai Biermann fragte auf Zeit Online: „Geheim, weil peinlich?“ Wir haben diese Rechtsbewertung jetzt erhalten und veröffentlichen das Dokument – wie gewohnt – in Volltext.

[B]18 schwerwiegende Rechtsverstöße, zwölf offizielle Beanstandungen
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Der Bericht ist in der Tat peinlich für Auslandsgeheimdienst und Bundeskanzleramt: Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht zwölf offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten. Sonst spricht die oberste Datenschützerin so viele Beanstandungen in einem ganzen Jahr aus – an alle Behörden und Stellen, für die sie zuständig ist, zusammen.

Schon die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse beschreibt schwere Verfehlungen (Hervorhebungen von uns):

[quote]Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.

Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND [sieben] Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.

Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.

Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.

Das deutsche (Verfassungs-)Recht […] gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.
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[B]Bad Aibling: Nur eine von vielen Überwachungs-Stationen
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Das sind deutliche Worte, die umso schwerer wiegen, weil die Datenschutzbeauftragte nicht sämtliche Aktivitäten des BND untersucht hat, sondern nur eine einzige Außenstelle im oberbayrischen Bad Aibling. Zeit Online berichtete letztes Jahr über weitere BND-Dienststellen in Deutschland, in denen ebenfalls massenhaft Überwachungsdaten ankommen und verarbeitet werden:

[quote]In den BND-Außenstellen in Schöningen, Rheinhausen, Bad Aibling und Gablingen laufen in aller Welt abgesaugte ****daten ein, 220 Millionen davon an jedem einzelnen Tag.
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Doch nicht einmal Bad Aibling konnte die Bundesdatenschutzbeauftragte umfassend prüfen: Mehrfach hat der BND ihre „gesetzliche Kontrollkompetenz rechtswidrig beschränkt“. Das sind „schwerwiegende Rechtsverstöße“.

[B]Smaragd: „Kabelerfassung im außereuropäischen Ausland“
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Trotzdem kann der Bericht ein paar Dinge korrigieren, die bisher in der Öffentlichkeit und im Untersuchungsausschuss anders dargestellt wurden. So behauptete der vor zwei Monaten in den Ruhestand versetzte BND-Präsident Gerhard Schindler, dass in Bad Aibling nur Satelliten aus Krisengebieten abgehört werden. Doch jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass dort auch Kabel abgehört werden:

[quote]ZABBO ist die Satelliten-Erfassung Bad Aibling in Afghanistan und SMARAGD eine Kabelerfassung im außereuropäischen Ausland unter Mitwirkung eines Ausländischen Nachrichtendiensts.
[/quote]

Bereits letztes Jahr berichteten wir, dass der BND an mindestens zwölf Stellen massenhaft Kommunikation aus Kabeln abhört. Jetzt haben wir erstmals schriftlich, dass diese Daten in Bad Aibling ankommen und verarbeitet werden.

Fehlende Dateianordnungen: „Unverzüglich zu löschen“

All diese Daten fließen in die Computersysteme des BND und werden dort in verschiedenen Datenbanken gespeichert und verarbeitet. Das Gesetz schreibt vor, dass der BND für jede Datei eine Dateianordnung erlassen und die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören muss. Das hat der BND jedoch bei mindestens sieben Dateien nicht getan:

[quote]Entgegen den gesetzlichen Vorgaben […], d. h. rechtswidrig, hat(te) der BND diverse Dateien (VERAS 4, VERAS 6, XKEYSCORE, TND, SCRABBLE, INBE, DAFIS) ohne vorherige Dateianordnungen und ohne meine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung errichtet. Ferner hat er in diesen Dateien umfängliche personenbezogene Daten gespeichert und diese Daten ohne die in den jeweiligen Dateianordnungen festzulegenden Vorgaben – insbesondere die Festlegung des konkreten Zwecks der Datei – verwendet. Dies sind schwerwiegende Rechtsverstöße.
[/quote]

Die Folge: Der BND muss alle darin gespeicherten Daten „unverzüglich löschen“ und „jede weitere Verwendung dieser Daten unterlassen“. Eine schallende Ohrfeige für den Geheimdienst.

[B]XKeyscore: „Durchsucht weltweit den gesamten Internetverkehr“
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Eine dieser sieben illegalen BND-Dateien ist das berühmt-berüchtige NSA-Tool XKeyscore – das „Google der NSA für die private Kommunikation der Welt“, das „fast alles sammelt, was ein Benutzer im Internet tut“:

[quote]Der BND setzt XKEYSCORE sowohl zur Nachrichtengewinnung als auch zur Nachrichtenbearbeitung ein und speichert mittels XKEYSCORE – ohne Dateianordnung – sowohl ****- als auch Inhaltsdaten.
[/quote]
Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz, das XKeyscore laut Eigenaussage nur offline einsetzt, um bereits abgehörte Daten besser zu analysieren, nutzt der BND XKeyscore auch zur Erfassung – also direkt an Internet-Knoten und Glasfaser-Kabeln:

[quote]Zum Zweck der Nachrichtengewinnung, d. h. in seiner Funktion als sog. Front-End-System, durchsucht XKEYSCORE zu – frei definierbaren und verknüpfbaren – Selektoren […] weltweit den gesamten Internetverkehr (IP-Verkehr), d. h. alle im IP-Verkehr enthaltenen ****- und Inhaltsdaten und speichert die getroffenen IP-Verkehre (E-Mails, Chats, Inhalte öffentlicher sozialer Netzwerke und Medien sowie nicht öffentlicher, d. h. für den allgemeinen Nutzer nicht sichtbarer, Nachrichten in Webforen etc.) und damit alle in diesen IP-Verkehren auftauchenden Personen (Absender, Empfänger, Forenteilnehmer, Teilnehmer der sozialen Netzwerke etc.). In Echtzeit macht XKEYSCORE diese IP-Verkehre unter Zuordnung der Teilnehmer für den Bearbeiter les- und auswertbar […].
[/quote]

[CENTER][IMG]https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2016/09/NSA-XKeyscore-Orte-730x429.jpg[/IMG]
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